Youtube gibt in seinen AGB an, dass das Herunterladen von Videos nicht gestattet ist. Dennoch muss kein Nutzer fürchten, wegen eines Youtube-Downloads für den privaten Gebrauch rechtlich belangt zu werden. Zum einen sind die AGB für Nutzer nicht bindend, da sie ihnen nicht zustimmen müssen, um auf das Videoangebot zugreifen zu können. Der Download von Videos gilt zum anderen als private Kopie, die aus einer legalen Quelle wie Youtube in jedem Fall erlaubt ist.
Löschung widerrechtlicher Videos
Selbst bei Videos, an denen der Uploader keine Rechte besitzt, wie es häufig bei aktuellen Musikvideos der Fall ist, macht sich die Person, die das Video herunterlädt, nicht strafbar. Youtube ist selbst dafür verantwortlich, widerrechtlich hochgeladene Videos zu löschen und kommt dieser Verpflichtung auch regelmäßig nach. Bei Musikern, die ihre Clips selbst hochladen, besteht ebenfalls keine Gefahr, in eine rechtliche Grauzone zu gelangen.
Spezielle Software benötigt
Wer Clips herunterladen will, muss sich eine spezielle Software besorgen, die mit unterschiedlichen Funktionen bei unterschiedlichen Anbietern erhältlich ist. Diese Downloadtools sind in der Regel kostenlos. Manche machen aus dem Video auf Wunsch eine MP3-Datei, mit anderen kann der Nutzer den Clip in alle gängigen Formate umwandeln. Darüber hinaus gibt es reine Onlinelösungen, bei denen der Nutzer überhaupt kein Programm mehr auf seinem Computer installieren muss.
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